Ist dein Flug schon wieder mal zu spät?

Kennst Du die Situation? Du bist pünktlich am Flughafen, dein Gepäck ist schon eingecheckt, die Sicherheits­kontrollen sind absolviert … und dann kommt die Durchsage, dass sich dein Flug mal wieder verspätet oder sogar ganz ausfällt.

Ab einer Verspätung von 3 Stunden wirst du entschädigt!

Du hast Anspruch auf eine Entschädigung wegen Flug­ver­spätung. Nach einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 hat jeder Fluggast in Europa ab einer Verspätung von 3 Stunden das Recht auf eine finanzielle Entschädigung.

Sichere dir bis zu 600 Euro* Entschädigung!

Dein Erstattungsanspruch steigt, je nach dem wie weit Du geflogen bist, bis zu 600,00 € Entschädigung an.

Bis zu 3 Jahre rückwirkend!

UnionRight kann deine Entschädigung übrigens bis zu 3 Jahre rückwirkend für dich beanspruchen. Also suche am besten noch heute die Tickets deiner verspäteten Flüge heraus und übermittle uns die Daten - wir kümmern uns um den Rest.

UnionRight – Dein Partner für Fluggastrechte

Mit UnionRight wird die Erstattung deines Entschädigungs­­­an­spruches ganz einfach. Gib uns einfach nur die Daten deines Fluges, unterzeichne unser Angebot und wir kümmern uns um die Erstattung deines Geldes. Einfach, schnell und verlässlich.

Hol´ dir jetzt Deine Entschä­digung!

Unser Online-Rechner hilft dir dabei, mit ein paar Klicks die Höhe deiner Entschädigung auszurechnen – und wenn du möchtest, kannst du deine Daten gleich unverbindlich an UnionRight weiterleiten.

Entschädigung
bei Flug­ver­spätung

Entschädigung nach Europäischer Fluggast­rechte­verordnung

Seit 2004 ist für die gesamte Europäische Union geregelt, dass Flug­gäste einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben, wenn sich ein Flug über Gebühr verspätet.

Wenn Du über drei Stunden zu spät an deinem Ziel ankommst, hast Du automatisch Anspruch auf eine von der europäischen Union festgelegte Entschädigung.

Die Beantragung ist für Privatpersonen teilweise kompliziert, daher ist es empfehlens­wert, auf einen verlässlichen Partner zurückzugreifen – mit UnionRight kommst Du schnell und unkompliziert an dein Geld.

Fluggast­entschädigung
mit UnionRight
Unser Service schnell erklärt

Wann habe ich Anrecht auf Entschädigung?

Erstattungsfähig sind grundsätzlich alle Flugverspätungen von über drei Stunden, wenn der Startflughafen in der europäischen Union liegt oder wenn die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

Flugverspätung > 3h

Du hast Anspruch auf Entschädigung, wenn dein Flug mehr als drei Stunden zu spät an deinem Zielflughafen eintrifft.

Flugausfall

Du hast Anspruch auf Entschädigung, wenn dein Flug ausfällt und dich die Airline nicht mindestens 14 Tage vorher benachrichtigt hat.

Flugüberbuchung

Du hast Anspruch auf Entschädigung, wenn Du deinen gebuchten Flug aufgrund von Überbuchung nicht antreten kannst.

Anschluss­verspätung

Du hast Anspruch auf Entschädigung, wenn Du einen gebuchten Anschluss­flug nicht erreichst und deshalb mehr als drei Stunden später an deinem Zielflughafen ankommst.

Wie hoch ist meine Entschädigung?

Die Höhe deiner Erstattung ist durch die verbindliche EU-Verordnung glasklar geregelt:

bis 1.500 km

250,00 € *

1.500 - 3.500 km

400,00 € *

ab 3.500 km

600,00 € *

* abzüglich unserer Kostenpauschale

Bis zu 3 Jahre rück­wirkend!

Was die wenigsten wissen: UnionRight kann deine Fluggastentschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend für dich einfordern – übermittle uns einfach deine Daten und wir kümmern uns um den Rest.

Wie komme ich an meine Entschädigung?

1

Übermittle uns einfach deine Flugdaten

2

Wir übernehmen deinen Fall und sorgen für das für dich bestmöglichste Ergebnis

3

Bei Erfolg kannst Du mit bis zu 600,00 € Entschädigung (abzüglich unserer Kostenpauschale) rechnen

4

Sollten wir keinen Erfolg haben, fallen für dich keine Kosten an.

Wie hoch ist meine Auszahlung?

Daten & Fakten zu Flugverspätungen

ca. 6.600 Flüge

hatten 2017 eine Verspätung von mehr als drei Stunden

410 Millionen €

werden an Entschädigungs­leistung jedes Jahr nicht eingefordert

Etwa 85 %

der betroffenen Passagiere wissen über ihre Rechte nicht genau Bescheid

Nur ca. 5 %

der betroffenen Passagiere nehmen ihre Rückerstattung wahr